Rechtliche Angaben
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HYGRO Lünen Hygieneartikel-Großhandel Stefanie Schultze e. K.
1. Vertragsabschluss
Wir liefern nur zu den nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir uns in Zukunft darauf nicht ausdrücklich berufen. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Reisenden dürfen Bestellungen entgegennehmen, zum Abschluss von Verträgen sind sie nicht bevollmächtigt.
An Terminaufträge halten wir uns 1 Jahr nach Auftragseingang gebunden. Bei Abrufaufträgen lagern wir die Restmenge 1 Jahr kostenfrei für den Auftraggeber. Herstellerbedingte Mengen- und Qualitätsveränderungen werden bei Termin- und Abrufaufträgen weitergegeben.
2. Lieferung
Wir verpflichten uns, nach besten Kräften für eine regelmäßige Belieferung unserer Kunden zu sorgen. Unsere Lieferverpflichtungen entfallen jedoch bei Eingriffen durch höhere Gewalt. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Preis unserer Markenartikel
Vereinbarte Termin- und Abrufaufträge werden der jeweils gültigen Preisliste angepasst.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus den Warenlieferungen, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentverhältnisses, unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte von ihm bezeichnete Warenlieferungen bezahlt hat. Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern, sie jedoch weder verpfänden, sicherungsübereignen noch sonst anderweitig darüber verfügen. Von jeder Pfändung und jeder anderen Handlung, die unsere Eigentumsrechte zu beeinträchtigen geeignet sind, hat der Käufer uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wenn der Käufer die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußert, geht der dabei erzielte Verkaufserlös in unser Eigentum über und wird vom Käufer für uns verwahrt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an der Ware, und der Verkäufer ist berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen. Alle durch die Wiederinstandsetzung der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers die wieder in Besitz genommene Ware durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug sämtlicher Kosten wird dem Käufer angerechnet. Ein etwaiger Übererlös wird ihm ausbezahlt.
Unsere Rechte gemäß der Kontokorrentklausel sind auf max. 125 % unserer Gesamtforderungen begrenzt, wobei als Bewertungsgrundlage der Warenwert am Tage der Wiederinbesitznahme gilt.
5. Zahlungsfrist
- Innerhalb 30 Tagen nach Versanddatum netto.
- Innerhalb 10 Tagen nach Versanddatum 2 % Skonto.
Bei Zahlungen nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von uns zu zahlenden Bankzinssatzes zu berechnen. Anspruch auf den uns durch Zahlungsverzug etwa entstehenden Schaden bleibt vorbehalten.
6. Versand
Die Lieferung erfolgt nur in Originalkartons frei Haus des Empfängers. Verpackung frei. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
7. Beanstandungen
Die Ware ist beim Empfang zu untersuchen, Mängelrügen für offene Mängel und Beanstandungen der Vollständigkeit müssen sofort nach Prüfung, spätestens aber binnen einer Woche nach Empfang der Waren, schriftlich erhoben werden.
Für später festgestellte verdeckte Mängel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bei Mängeln leisten wir Ersatz durch Neulieferung.
Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung kann unser Vertragspartner Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, sofern er dies innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware zum Ausdruck gebracht hat.
8. Mündliche Vereinbarungen
Abweichende mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile: Lünen. Erfüllungsort für Zahlung: Lünen.
10. Datenverarbeitung
Die Lieferfirma ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.